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Geschrieben von DK-Ursel am 09.10.2023, 1:28 Uhr

Neukölln feiert

Ich schreibe dies nicht sooo gern, aber unter gewissen Umständen geht es durchaus.
Ich denke aber,die Schwelle ist sehr hoch:
"Die von der Koalition geplante gesetzliche Regelung, dass ein Doppelstaatler die deutsche Staatsbürgerschaft verliert, wenn er sich an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland beteiligt, könnte daher zulässig sein, wenn man die IS-Mitgliedschaft als Abwendung von Deutschland wertet.

Kann eine Einbürgerung zurückgenommen werden? Ja. Dies hat das Bundesverfassungsgericht 2006 entschieden. Das Verbot, die Staatsbürgerschaft zu entziehen, gelte nur für eine redlich erworbene Staatsbürgerschaft. Der Schutz gegen Ausbürgerungen gelte nicht für solche Staatsbürger, die ihren Status durch Täuschung, Drohung oder Gewalt erhalten haben. Die Rücknahme der Einbürgerung ist etwa möglich, wenn jemand sich nur scheinbar zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekannt hat. Laut Gesetz ist die Rücknahme nur fünf Jahre nach der Einbürgerung möglich."
Quelle: https://vorwaerts.de/artikel/deutschen-staatsbuergerschaft-entzogen


Bei Anne Will hat Cem Özdemir sich heute dafür ausgeprochen, daß sehr deutlich gemacht werden muß, daß zu dt. Grundwerten (mein Wort, ich erinnere mich nicht mehr an seins) die Anerkennung der Rechte des Staates Israel gehöre - wer dies nicht könne, sei in Dtld. falsch, weil das nicht zuletzt aufgrund unserer Geschichte zu unseren Grundwerten gehört.

Ich glaube auch, daß es schwer sein wird, bereits anerkannten Eingebürgerten die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, was eh nur geht, wenn sie noch eine andere haben.
Aber eine Teilnahme an einer solchen "Freudendemonstration" könnte natürlich zu Problemen bei einer geplanten Einbürgerung werden.

Ich finde auch, daß die Grenze zur Meinungsfreiheit da verletzt ist, wo andere sich über den Tod, über Leid und und über ungerechtfertigte Gewaltüberfälle anderer Menschen, seien sie einem noch so feindlich, freuen.
Das ist schlichtweg nicht mit unsere Grundgesetz, in dem die Würde des Menschen unantastbar gilt und in dem menschliches Leib und Leben unter Schutz gestellt werden.

 
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