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Geschrieben von kevome* am 08.10.2023, 23:20 Uhr

Neukölln feiert

Zum Glück hat Deutschland aus der Geschichte gelernt und aus ziemlichen gutem Grund Artikel 16 ins Grundgesetz aufgenommen: "(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden"

Allein der Gedanke, dass man Deutschen ihre Staatsangehörigkeit entziehen darf, weil die politische Einstellung oder die Religion nicht passt..... Da schüttelst mich.

Es ist das wesen der freiheitlichen Demokratie, dass man auch richtig doofe Meinungen haben und äußern darf.

 
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