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Geschrieben von kevome* am 08.10.2023, 23:28 Uhr

Neukölln feiert

Ach so, und bevor ich missverstanden werde, man darf natürlich wegen Volksverhetzung, Unterstützung einer kriminellen Vereinigung oder was auch immer anklagen und bestrafen. Das hat dann aber nicht mit dem Entzug der Staatsbürgerschaft zu tun.

 
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