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Geschrieben von Trini am 06.07.2018, 10:16 Uhr

Nachtrag

Meines Erachtens wäre es eben gar kein Fall für Bußgeld/Gericht gewesen.

Die Frau Schuldirektorin hatte aber wohl schon einmal ein Bußgeld gegen eine muslimische Familie wegen Schwimmunterricht erwirkt.


Also, wie mein erster Titel lautet: gleiches Recht für alle.
Bußgeld bei JEDEM abgelehnten Freistellungsantrag, auch bei Nicht-Besuch einer Kirche oder bei Nichtteilnahme an der Kanutour UND bei jeder unentschuldigt gefehlten Unterrichtsstunde.

Trini

 
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