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Geschrieben von Sille74 am 05.07.2018, 10:11 Uhr

Gleiches Recht für alle?

Mag sein, dass die Asylbewerber oder auch Muslime insgesamt oft einseitig Rücksichtnahme erwarten/verlangen. Aber das hat doch nichts damit zu tun, wie dann im umgekehrten Fall ein deutsches Gericht entscheiden würde. Wenn jetzt dieselbe Richterin in einem vergleichbaren Fall, also ein muslimisches Kind soll einmalig eine Kirche besuchen, zu einem anderen Ergebnis käme, wäre das seltsam und "ungerecht". Aber genau das wissen wir doch nicht, egal, was die Muslime verlangen oder erwarten.

Und nein, der Besuch einer Moschee muss zur Wissensvermittlung sicherlich nicht sein, kann aber das Ganze doch anschaulich und lebendig machen. Und was soll denn bei einem solchen einmaligen Besuch groß indoktriniert werden können? Wie Leena schon schrieb, wenn das bei einem 13-jährigen zu befürchten ist, lief da schon ansonsten einiges schief.

 
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