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Geschrieben von Sille74 am 05.07.2018, 8:18 Uhr

Gleiches Recht für alle?

Na ja, mit der Begründung der Richterin, nämlich, dass es sich um allgemeinen Unterricht mit lediglich religiösen Bezügen handelt und nicht um erzwungene religiöse Ausübung oder religiöse Beeinflussung könnte/dürfte/müsste auch ein Muslim, Zeuge Jehovas oder Anbeter des großen Spaghettimonsters zum Besuch "gezwungen" werden. Dass das ein Richter in Buxtehude oder Hintertupfing evtl. anders auslegt, mag sein, macht die Entscheidung aber ja nicht unbedingt falsch.

Beim Absingen von Weihnachtsliedern ist doch die Ausgangslage ganz anders. Da sind doch direkt religiöse Gebote des Zeugen Jehovas betroffen, also dessen (negative) Religionsfreiheit. Ich denke nicht, dass es der Atheismus verbietet, zu Buldungszwecken religiöse Stätten zu besuchen ... Ob es beim Zeugen Jehovas nun sein muss, dass er rausgeht oder ob es reicht, dass er nicht mitsingen muss, ist eine andere Frage.

 
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