Geschrieben von Ines & Niklas am 06.06.2017, 17:19 Uhr |
meine Steuererklärung-haushaltsnahe Dienmstleistung-Fragen
für eine selbstbewohnte Whg. /Haus:
haushaltsnahen Dienstleistungen haben einen Höchstbetrag von 4000,00€ (Arbeitskosten von 20.000 Euro zu einem Fünftel absetzbar)
Handwerkerleistungen maximal 1.200 Euro als Steuererstattung
einzutragen in den Hauptvordruck
für eine vermietete Whg./ Haus:
Ausgaben in Anlage V WERbungskosten eintragen
LG
Ines
- meine Steuererklärung-haushaltsnahe Dienmstleistung-Fragen - Benedikte 06.06.17, 16:11
- Re: meine Steuererklärung-haushaltsnahe Dienmstleistung-Fragen - und 06.06.17, 16:25
- Re: meine Steuererklärung-haushaltsnahe Dienmstleistung-Fragen - Benedikte 06.06.17, 16:29
- Re: meine Steuererklärung-haushaltsnahe Dienmstleistung-Fragen - Andrea&Würmchen 06.06.17, 17:07
- Re: meine Steuererklärung-haushaltsnahe Dienmstleistung-Fragen - Julia+Christopher 06.06.17, 17:14
- Re: meine Steuererklärung-haushaltsnahe Dienmstleistung-Fragen - Ines & Niklas 06.06.17, 17:19
- Handwerkerleistungen bis 1200,00 abziehbar von der Steuerschuld - Ines & Niklas 06.06.17, 17:21
- Re: Handwerkerleistungen bis 1200,00 abziehbar von der Steuerschuld - Leena 06.06.17, 17:29
- Handwerkerleistungen bis 1200,00 abziehbar von der Steuerschuld - Ines & Niklas 06.06.17, 17:21
- Re: meine Steuererklärung-haushaltsnahe Dienmstleistung-Fragen - und 06.06.17, 16:25
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