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Geschrieben von Julia+Christopher am 06.06.2017, 17:14 Uhr

meine Steuererklärung-haushaltsnahe Dienmstleistung-Fragen

Dienstleistungen für vermietete Wohnungen, sofern sie nicht umlagefähig sind in VuV.

Die Handwerker Rechnungen kannst du nur angeben, wenn der Arbeitslohn separat ausgewiesen ist. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob Architekten Leistungen angegeben werden können. Falls ja, bist du mit den abzugsfähigen Kosten sowieso über dem Betrag und es ist egal.

Vg

 
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