Geschrieben von Julia+Christopher am 06.06.2017, 17:14 Uhr |
meine Steuererklärung-haushaltsnahe Dienmstleistung-Fragen
Dienstleistungen für vermietete Wohnungen, sofern sie nicht umlagefähig sind in VuV.
Die Handwerker Rechnungen kannst du nur angeben, wenn der Arbeitslohn separat ausgewiesen ist. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob Architekten Leistungen angegeben werden können. Falls ja, bist du mit den abzugsfähigen Kosten sowieso über dem Betrag und es ist egal.
Vg
- meine Steuererklärung-haushaltsnahe Dienmstleistung-Fragen - Benedikte 06.06.17, 16:11
- Re: meine Steuererklärung-haushaltsnahe Dienmstleistung-Fragen - und 06.06.17, 16:25
- Re: meine Steuererklärung-haushaltsnahe Dienmstleistung-Fragen - Benedikte 06.06.17, 16:29
- Re: meine Steuererklärung-haushaltsnahe Dienmstleistung-Fragen - Andrea&Würmchen 06.06.17, 17:07
- Re: meine Steuererklärung-haushaltsnahe Dienmstleistung-Fragen - Julia+Christopher 06.06.17, 17:14
- Re: meine Steuererklärung-haushaltsnahe Dienmstleistung-Fragen - Ines & Niklas 06.06.17, 17:19
- Handwerkerleistungen bis 1200,00 abziehbar von der Steuerschuld - Ines & Niklas 06.06.17, 17:21
- Re: Handwerkerleistungen bis 1200,00 abziehbar von der Steuerschuld - Leena 06.06.17, 17:29
- Handwerkerleistungen bis 1200,00 abziehbar von der Steuerschuld - Ines & Niklas 06.06.17, 17:21
- Re: meine Steuererklärung-haushaltsnahe Dienmstleistung-Fragen - und 06.06.17, 16:25
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