Geschrieben von Benedikte am 06.06.2017, 16:11 Uhr |
meine Steuererklärung-haushaltsnahe Dienmstleistung-Fragen
meine Steuererklärung nähert sich der Vollendung
seitdem ich weiß, dass das Finanzamt immer streicht, wenn man was falsch einträgt, das aber nicht richtig hinsetzt, bin ich doch vorsichtig (letztes Jahre hatte ich es vorsichtshalber überall wo möglich eingetragen, aber das soll ich lassen, sagte Finanzamt)
Haushaltsnahe Dienstleistungen für eine vermietete Wohnung- trage ich die in den Mantelbogen ein-oder zu den Werbungskosten bei Vund V???? Hatte ich letztes Jahr vorsichtshalber beides genommen damit nichts kaputttgeht, aber Finanzamt wies mich darauf hin, das zu lassen,.
Und- wir haben unsere Bäder saniert. Die größten Rechnungen für Trockenbauer und Installatuer weisen keinen Arbeitslohn aus. Muss ich die rechnungen umschreiben lassen weil ich ja nur den Arbeitslohn absetzen kann? Oder ist das eh egal- der Architekt hat knapp 6000 Euro gekriegt als nur arbeitslohn- gibt es da eine Grenze, die ich mit dem architekt erreicht habe mit der Folge, dass ich die anderen rechnungen eh nicht geltend machen kann?
Vor allem- was kann ich genau angeben? Arbeitslohn und MEWSt????
wie gesagt, nur noch der Mantelbogen und ich bin durch
aber das muss ich jetzt noch wissen
Benedikte
Re: meine Steuererklärung-haushaltsnahe Dienmstleistung-Fragen
Antwort von und am 06.06.2017, 16:25 Uhr
Hast du keinen Steuerberater? Ansonsten gib halt komplette Rechnungsbeträge an. Ist dann halt das Problem des Sachbearbeiters, was er gelten lässt. Die sind doch verpflichtet, das Günstigste für dich rauszuholen.
Re: meine Steuererklärung-haushaltsnahe Dienmstleistung-Fragen
Antwort von Benedikte am 06.06.2017, 16:29 Uhr
nicht mehr, also Steuerberater habe ich nicht mehr.
Früher hatten wir einen- aber die werden nach Ein kommen bezahlt, unseres ist gsD deutlich gestiegen, absetzbarkeit hat sich verringert und angeblich soll jeder normale Bürger das ja auch selber machen können
man kann die Kosten für die Steuerberater nicht mehr absetzen und bei uns kommt einiges zusammen, größte Herausforderung immer Das Sammeln der Belege
aber so mache ich das meist- zur Sicherheit alles mehrfach angeben
Re: meine Steuererklärung-haushaltsnahe Dienmstleistung-Fragen
Antwort von Andrea&Würmchen am 06.06.2017, 17:07 Uhr
Hallo,
wo man was einträgt und welche Höchstgrenze es gibt, kann ich Dir nicht sagen - macht bei uns der Steuerberater. Aber ich weiß, dass wir zig Handwerkerrechnungen haben umschreiben lassen, damit der Lohnbetrsg ersichtlich würde. Hat sich gelohnt - zumal die Handwerker vorher Bescheid wussten, es aber vergessen hatten...
Re: meine Steuererklärung-haushaltsnahe Dienmstleistung-Fragen
Antwort von Julia+Christopher am 06.06.2017, 17:14 Uhr
Dienstleistungen für vermietete Wohnungen, sofern sie nicht umlagefähig sind in VuV.
Die Handwerker Rechnungen kannst du nur angeben, wenn der Arbeitslohn separat ausgewiesen ist. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob Architekten Leistungen angegeben werden können. Falls ja, bist du mit den abzugsfähigen Kosten sowieso über dem Betrag und es ist egal.
Vg
Re: meine Steuererklärung-haushaltsnahe Dienmstleistung-Fragen
Antwort von Ines & Niklas am 06.06.2017, 17:19 Uhr
für eine selbstbewohnte Whg. /Haus:
haushaltsnahen Dienstleistungen haben einen Höchstbetrag von 4000,00€ (Arbeitskosten von 20.000 Euro zu einem Fünftel absetzbar)
Handwerkerleistungen maximal 1.200 Euro als Steuererstattung
einzutragen in den Hauptvordruck
für eine vermietete Whg./ Haus:
Ausgaben in Anlage V WERbungskosten eintragen
LG
Ines
Handwerkerleistungen bis 1200,00 abziehbar von der Steuerschuld
Antwort von Ines & Niklas am 06.06.2017, 17:21 Uhr
d
Re: Handwerkerleistungen bis 1200,00 abziehbar von der Steuerschuld
Antwort von Leena am 06.06.2017, 17:29 Uhr
Architektenleistungen sind keine Handwerkerleistungen und faher nicht begünstigt.
Zum Rest wurde ja schon geschrieben...
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