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Geschrieben von Benedikte am 06.06.2017, 16:11 Uhr

meine Steuererklärung-haushaltsnahe Dienmstleistung-Fragen

meine Steuererklärung nähert sich der Vollendung

seitdem ich weiß, dass das Finanzamt immer streicht, wenn man was falsch einträgt, das aber nicht richtig hinsetzt, bin ich doch vorsichtig (letztes Jahre hatte ich es vorsichtshalber überall wo möglich eingetragen, aber das soll ich lassen, sagte Finanzamt)

Haushaltsnahe Dienstleistungen für eine vermietete Wohnung- trage ich die in den Mantelbogen ein-oder zu den Werbungskosten bei Vund V???? Hatte ich letztes Jahr vorsichtshalber beides genommen damit nichts kaputttgeht, aber Finanzamt wies mich darauf hin, das zu lassen,.

Und- wir haben unsere Bäder saniert. Die größten Rechnungen für Trockenbauer und Installatuer weisen keinen Arbeitslohn aus. Muss ich die rechnungen umschreiben lassen weil ich ja nur den Arbeitslohn absetzen kann? Oder ist das eh egal- der Architekt hat knapp 6000 Euro gekriegt als nur arbeitslohn- gibt es da eine Grenze, die ich mit dem architekt erreicht habe mit der Folge, dass ich die anderen rechnungen eh nicht geltend machen kann?

Vor allem- was kann ich genau angeben? Arbeitslohn und MEWSt????

wie gesagt, nur noch der Mantelbogen und ich bin durch

aber das muss ich jetzt noch wissen

Benedikte

 
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