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Geschrieben von Maca am 29.09.2021, 17:08 Uhr

Mal ab von der Strafbarkeit, rein privatrechtlich:

“Strafbar ist es aber doch sicher, falsche Angaben zum Handelsregister gemacht zu haben?“

Im Rahmen eines kommerziellen Agierens, läge dann wohl eindeutig eine betrügerische Absicht vor.
Im Rahmen einer politischen Kunstaktion, wage ich das aber zu bezweifeln.
Kunst darf eben mehr und das ist auch gut so.

Und im Zweifelsfall entscheiden das Gerichte, dessen Entscheidungen dann auch das ZPS akzeptieren muss und wird, oder bezweifeltst du das auch?

 
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