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Geschrieben von Berlin! am 29.09.2021, 15:15 Uhr

Das wäre doch eh im Müll gelandet

Äh....nein. Ich darf mich gegen den rechtswidirgen Angriff einer anderen Person wehren. Mit allem, was eben erforderlich ist.
das darf ich auch dann, wenn ich links bin und die angrefende Person rechts. Oder umgekehrt.

Die politische Gesinnung spielt auch bei der Strafzumessung eine Rolle: verübt eine Rechte eine Körperverletzung eben weil sie rechts ist, sprich: Körperverletzung an Geflüchteten, Brandanschlag auf Flüchtlingsunterkunft, dann wirkt diese Gesinnung strafverschärfend.

Funktioniert natürlich auch mit links. Aber nicht unabhängig von einer Gesinnung.

 
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