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Geschrieben von Berlin! am 29.09.2021, 18:19 Uhr

Bin gespannt

Und wenn dann doch eine überraschende Klausel verwendet, ist es immer noch nicht strafbar. Sondern nur zivilrechtlich relevant.

Manche AGB-Klauslen, zB von Banken, werden erst nach Jahren als überraschend oder sonstwie unzulässig eingestuft. Und da denkt niemand über eine Strafbarkeit nach.

Keine Ahnung, was die ZPS sich für Gedanken gemacht hat. Oder wie sie beraten waren.
Die AfD wird alle Register ziehen, damit sie dann so oder so aufheulen können.

 
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