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Geschrieben von Petra28 am 29.09.2021, 14:35 Uhr

Mal ab von der Strafbarkeit, rein privatrechtlich:

Verbraucher sind geschützt, auch wenn sie die AGBs nicht gelesen haben. Überraschende Klauseln gelten dann nicht. Wenn ein Unternehmen mit der FDP als Kunde wirbt, wie hier geschehen, könnte die Klausel „wir verteilen keine Wahlwerbung“ überraschend sein. Parteien können kein Verbraucher sein, aber wenn einzelne Personen den Auftrag erteilt haben, gilt das schon.

Strafbar ist es aber doch sicher, falsche Angaben zum Handelsregister gemacht zu haben?

 
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