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Geschrieben von Malefizz am 29.11.2016, 16:18 Uhr

Jugendschutz etc

Ich würde zwecks Beweissicherung die links nochmal schicken lassen.

Ob die links tatsächlich aufgerufen wurden, kann man vorab im Verlauf des Browsers sehen (sofern der nicht gelöscht wurde).

Ich würde tatsächlich die Polizei nach dem weiteren Vorgehen befragen. Eventuell kann man ja über die Schiene Kindeswohlgefährdung sehr wohl etwas erreichen.

 
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