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Geschrieben von fsw am 29.11.2016, 15:42 Uhr

Jugendschutz etc

Genau DAS würde ich tun.Mache ein Schreiben ans Gericht!Du hast innerhalb kürzester Zeit Post von der Polizei und dort schilderst du alles genau sooo!Definitiv schickst du dein Kind nicht zu seinem Vater!Er ist nicht besser.Das musst du dir nicht gefallen lassen und NEIN!!! du übertreibst auf gar keinen Fall.Vielleicht(sicher?)besteht sogar die Möglichkeit,erneut auf die gelöschten Daten zurückzugreifen und die Polizei hat Beweise.Da gibt es sicher eine Möglichkeit.

 
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