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Geschrieben von Mehtab am 30.11.2016, 9:47 Uhr

Jugendschutz etc

Hallo Babsorella,

und wie willst du das mit der Waffe beweisen? Soll der Sohn dann als Zeuge gegen den Vater des anderen Buben auftreten?

Dass die Übermittlung des Pornolinks zu beweisen ist, kann ich mir schon vorstellen, aber ich glaube nicht, dass die Polizei in irgendeiner Weise aktiv wird, wenn ein Zwölfjähriger einen anderen Zwölfjährigen einen Pornolink schickt.

Das ist leider die traurige Realität.

Viele Grüße

Mehtab

 
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