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Geschrieben von brockdorf am 11.05.2006, 22:50 Uhr

jetzt wo ich die antworten lese...

fällt mir wieder auf, wie gesund und wohl man sich doch mit halbwissen fühlen kann-lol

innerorts darf die hupe nicht als ankündigen der überholabsicht genutzt werden-als warnsignal immer-
aber dafür waren eben die umstände nicht gegeben...

was soll er machen? WARTEN und GEDULDIG sein

§1 StVO (1)
die teilnahme am strassenverkehr erfordert ständige vorsicht und gegenseitige rücksicht.
(2)
jeder verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


wie einfach wäre unser aller leben....

 
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