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Geschrieben von Danny mit Max am 11.05.2006, 20:56 Uhr

Mir ist eben was passiert:

Hallo zusammen,
ich bin heute abend mit einer Freundin Inliner gefahren. Wir sind immer schön auf dem Feldweg geblieben, da wir ja offiziell Fußgänger sind und nicht auf die Straße dürfen. Mal abgesehen davon ist mir das eh zu gefährlich.

Naja ... also wir sind gefahren und es ging leicht bergab. Wer selbst schonmal gefahren ist, weiß wie schnell die Dinger werden können ... die Rollen waren ziemlich laut und wir redeten, so dass wir das hinter uns fahrende Auto ziemlich spät bemerkt haben. Meine Freundin ist nach links in den Rasen gelaufen und ich bin nach rechts um den Autofahrer links vorbeizulassen. Plötzlich hupt der !!! Ich bin so erschrocken, dass ich wieder nach rechts gefahren bin um anzuhalten und dann war er auch schon auf meiner Höhe. Ich sagte zu ihm ins offene Fenster, dass es ja ne Unverschämtheit wäre auf einem Feldweg zu hupen, vor allem da direkt daneben die Hauptstrasse ist. Der Rentner bremste ab und er und seine Furie von Frau auf dem Beifahrersitz schrien raus, sie wären schließlich in IHREM Weinberg gewesen und dürfen hier fahren und außerdem diese Zickzack-Fahrerei wäre eine Sauerei. Plötzlich zieht er das Auto rüber (ich denke nicht böswillig sondern um mich von der Nähe aus anzuschreien). Ich bin auf den unebfestigten Rand gekommen und ins straucheln geraten - konnte mich Gott sei Dank noch geradeso an seiner Fahrertür / Spiegel festhalten, sonst wäre ich voll gestürzt. Ich rief ihm dann noch ein §$!@-Wort nach!

Meien Freundin war ganz geschockt. Sie meinte, wenn ich gestürzt wäre hätte er mich überrollt, da er gar nicht so schnell bremsen gekonnt hätte. Erst im nachhinein ist mir aufgefallen, wie leichtsinnig das eigentlich war. Mir ist jetzt noch ganz schlecht wenn ich darüber nachdenke wieviel Glück ich hatte. Hätt ich doch nur meinen Mund gehalten, aber andererseits hat mich das Hupen so wütend gemacht ...

Wie ist das eigentlich auf Feldwegen? Wie schnell darf man da mit dem PKW fahren und hupen darf man ja auch nur wenn Gefahr im Verzug ist, oder?

LG
Danny, die echt noch weiche Knie hat-

 
9 Antworten:

Re: Mir ist eben was passiert:

Antwort von didda 79 am 11.05.2006, 21:08 Uhr

Hi,

das ist ganz schön blöd was dir das passiert ist.
HAttest bestimmt grosse Angst.
ABer ich kann mich eigentlich nur an ein Hupverbot im Ortsgebiet erinnern...
Naja, sei mal froh dass dir nichts passiert ist, Psychopaten gibts im Strassenverkehr leider oft.
LG Birgit

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Re: Mir ist eben was passiert:

Antwort von famisa am 11.05.2006, 21:27 Uhr

Wenns ein Privatweg ist, darf er als Besitzer dort machen was er will...

Hupen kann er immer, wenn Gefahr im Verzug ist und die Lichthupe nicht ausreichend warnt. Absolute Verbotszone ist das Umfeld von Krankenhäusern...

LG Mi

PS. Was soll er denn machen, wenn du dort herumkurvst und er dich überholen will. Vergiss nicht, die Inlines sind nicht als Verkehrsmittel zugelassen - insofern hast du damit eigentlich auf der Straße strenggenommen gar nix verloren. Trotzdem - versteh ich, dass du dich geschreckt hast, und der Ton macht immer noch die Musik...
Es war definitv nicht ok, das Auto so nah an dich heranzulenken.

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Re: Sie war ja nicht auf einer Strasse hat sie geschrieben.o.T.

Antwort von JoVi66 am 11.05.2006, 21:42 Uhr

Und wenn du mit Inline skatern als Fußgänger zählst ( was ich nicht wirklich weiß, aber vernmute), dann könnte man seine Aktion schon fast als Angriff werten. Da kann der Weg 1000x ihm gehören.
Gruß johanna

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und selbst wenn sie auf einer strasse gewesen wäre...

Antwort von brockdorf am 11.05.2006, 22:45 Uhr

hätte er immer noch nicht hupen dürfen, denn er sieht sie ja rechtzeitig und kann früh herunterbremsen- nur wenn sie plötzlich vor ihm auf die strasse führe und er genötigt wäre ganz schnell zu reagieren, dann wäre ein hupem erlaubt-eben ein warnsignal und nicht der hinweis, dass er das doof findet, wenn sie dort fährt!

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jetzt wo ich die antworten lese...

Antwort von brockdorf am 11.05.2006, 22:50 Uhr

fällt mir wieder auf, wie gesund und wohl man sich doch mit halbwissen fühlen kann-lol

innerorts darf die hupe nicht als ankündigen der überholabsicht genutzt werden-als warnsignal immer-
aber dafür waren eben die umstände nicht gegeben...

was soll er machen? WARTEN und GEDULDIG sein

§1 StVO (1)
die teilnahme am strassenverkehr erfordert ständige vorsicht und gegenseitige rücksicht.
(2)
jeder verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


wie einfach wäre unser aller leben....

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Re: jetzt wo ich die antworten lese...

Antwort von famisa am 11.05.2006, 23:21 Uhr

danke für die aufklärung...

*lach*

lg mi

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Es war ein Feldweg / Weinbergweg, keine private Straße ...

Antwort von Danny mit Max am 12.05.2006, 0:30 Uhr

... ich muss mal schauen ob da ein Schild "Nur für Nutzfahrzeuge" bzw. der rote Kreis mit dem Auto drin ;-) steht.

Als Besitzer eines Weinberges dort darf er, denke ich zumindest, schon mit seinem Auto hinfahren. Wenn er nur die Schneiden und Biegen der Rebstöcke geht muss er ja nicht den Schlepper aus der Scheune holen.
Das hat mich ja auch nicht geärgert, sondern das Hupen, denn ich sah eigentlich keinen Grund darin.

Sich über langsamer als Auto fahrende Sportler zu ärgern und zu hupen ist für mich halt kein Grund!

LG
Danny.

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Also wir haben ja auch nene Garten wo ein Feldweg hinführt

Antwort von 3 mal mami am 12.05.2006, 8:35 Uhr

dort spazieren auch viele mit Hund,.... mit Rad usw

Und ich kann euch sagen diese Moserei der Spaziergänger geht einem echt mega auf die Nerven.

Da hätt ich manchmal auch lust zu hupen allerdings ist das ganz schön schwachsinnig zu hupen wenn die LEute einen schon gesehen haben und breits platz machen.

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Re: Oje, dass erinert mich fast an unseren alten Streit mit dem "Wegerecht" Graus, würg....

Antwort von JoVi66 am 12.05.2006, 13:36 Uhr

Meine Familie hat ein " Konglomerat" von mehreren Häusern und einem Unbebauten Grundstück und einem riesigen Hof an einer Eckstrasse. Also die ersten drei Häuser einer Linie gehören dazu und noch ein ziemlich gr. Grund.Um von der einen Querstrasse zuranderen zur andere Querstrasse zu kommen mussten die Leute immer das Eck ausgehen. Irgendwann ( mein Großvater lebte noch in den 60´ern ) Fingen die ersten an, das Grundstück diagonal zu nutzen um das Eck auszusparen, das sie sonst umlaufen hätten müssen. Da man ein so gr. Grundstück, das eigentlich aus vielen kleinen bestand nicht einheitl. mit einem, Zaun um schließen konnte, es war auch no´twendig für unsere Firma, dass der Werkstatthof von zwei Seiten errechbar ist, hat sich mit den Jahrne ein Trampelpfad quer durch das Grundstück gebildet. Da zum Teil gefährliche Gerätschaft( abgestellte Laster, auch mal Rostige und scharfkantige Metallplatten u.ä. auf dem Hof waren hatte mein Vater dann in den 80 ern beschlossen, den "Durchweg dicht zu machen, weil es nicht nur nervte, sondern, weil auch kleine Kinder anfingen ( von den sch.... Hunden samt Hundebesitzer an der Leine!!!!!! abgesehen) die die "Diagonale" zu nutzen.
Mein Vater hatte einen ewig langen Rechtsstreit, weil einer der Anwohner, der damit immer schneller bei seinem Bäcker war, indem er die Abzkürzung über unser Grundstück nahm und irgendwann einmal ganz viele andere Anwohner, sich in ihrem Recht beschnitten sahen unser Privatgrundstück zur Abkürzung zu nutzen gegeneinander klagten. Mit mÜh und Not hat mein Vater dann auf zweiter Instanz recht bekommen.
Allerdings mit dem Hinweis, wenn irgendeiner beweisen hätte können, dass seit mehr als 30 J. die Benutzung des Weges "geduldet wurdevon uns", dann hätten wir nicht zu machen dürfen. Konnten sie aber nicht, da das letzte dazugehörende Grundstück erst 69´dazu kam und der Streit 80/81 ausbrach.
War damals ganz schön heftig die Anfeindungen der anderen Anlieger. Plötzlich durfte ich sogar nicht mehr mit den Kindern auf dem öffentlichen Spiielplatz spielen, weil sich alle zusammenrotteten. Mir war es egal ich war damals 14/15 und eh den ganzen Tag in der Schule aber mein kleiner Bruder ( damals 7/8J) hat die volle Breitseite abbekommen.
Gruß johanna

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