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von Leena  am 01.06.2017, 17:20 Uhr

Ist hier jemand, der sich mit Steuern auskennt....

Tageweise Privatnutzung von Dienstwagen ist eher untypisch, aber so im Prinzip...

Eure Buchhaltung hat den geldwerten Vorteil für die 4 Tage Dienstwagen mit 121,14 € berechnet (kommt dabei auf den Bruttolistenpreis des Wagens und die Fahrleistung an). Beim Bruttoarbeitslohn wird dieser Betrag dann für die Berechnung der Lohnsteuer drauf gerechnet, danach entsprechend der maßgeblichen Tabelle die Lohnsteuer ermittelt, und dann eben bei den Auszahlung die abgeführte Lohnsteuer und der geldwerte Vorteil wieder runter gerechnet (die werden ja nicht bar ausbezahlt, sondern sind eben geldwerter Vorteil).

Schema F für "wie rechne ich mir das aus" ist allerdings ein bisschen schwierig, weil eben ziemlich viele unterschiedliche Faktoren.

 
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