Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von airtel am 01.10.2004, 15:14 Uhr

Interessante und wichtige Zusatzinformation

bei schaden am auto tritt die autoversicherung in kraft, die man monatlich einzahlt(meistens bekommt man selten das wieder, was eingezahlt wurde. da muss sich der staat ja ein beispiel dran nehmen-wie auch sonst!!!)

bei schaden mit arbeitsverust tritt die arbeitslosenversicherung in kraft(aber warum nur einen gewissen prozentsatz. ach ja man kann ja damit den schwachsinn "steuerverschwendung" finanzieren und mit den zinsen kann man zinseszins anhäufen und in den urlaub fliegen - auf staatskosten.)also muss dadurch der schaden reguliert werden!!!(logik!)
1€ jobs habe ich bereits vor zwei jahren schon gemacht. 20 tage mit a ca.17 std und das bei 911€ netto. dabei ging noch einiges an spritgeld drauf, um zum arbeitsplatz und zurück zu kommen. - der wille war stark doch die entlohnung schwach - und das ist selbst im osten zu wenig

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.