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Geschrieben von kevome* am 21.02.2019, 13:03 Uhr

IS-Angehöriger soll britische Staatsbürgerschaft entzogen werden

Wenn D Kriminelle abschiebt, dann hatten diese eine Gerichtsverhandlung in Deutschland und haben mindestens 2/3 ihrer Strafen in D abgesessen.

Bei den IS Kämpfern sollen diese aber ohne vorherige Verurteilung zurück genommen und ein eventuelles Gerichtsverfahren in D statt finden. Das kann m. E. aber nicht klappen, weil die Straftaten nicht hier statt fanden.

Das sind für mein Empfinden schon gravierende Unterschiede, die man nicht so einfach gleich setzen sollte.

Meiner Meinung darf auch das oft sehr jugendliche Alter der Ausgereisten nicht vergessen werden. Das Mädchen im verlinkten Artikel war gerade 15 als sie der Gehirnwäsche des IS zum Opfer fiel.

Von daher finde ich schon, dass man Jugendliche, die ihre Ausreise bereuen auf jeden Fall zurück nehmen und entsprechend betreuen und natürlich auch für Ihre Taten zur Rechenschaft ziehen soll.

Was man mit denen machen kann, die immer noch hinter der Ideologie des IS stehen, finde ich sehr schwierig.

 
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