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von Kater Keks  am 16.05.2018, 15:15 Uhr

Hat hier jemand Ahnung vom Beamtenrecht?!

Kurz zu meinem Problem:

Ich bin Beamtin auf Lebenszeit (und seit 2002 hier in der Behörde) und habe mich im Februar auf eine neue, komplett andere, Stelle beworben. Das war keine hausinterne Ausschreibung, sondern eine öffentliche Ausschreibung einer anderen Behörde.
Meinen Dienstherren habe ich darüber bewusst nicht informiert, weil ich erstmal abwarten wollte was dabei raus kommt.
Nun hat sich die neue Behörde meine Personalakte angefordert und ich bekam von meiner Verwaltung einen Rüffel, weil ich mit meiner Bewerbung den Dienstweg nicht eingehalten hätte, weil ich sie direkt an die andere Behörde geschickt habe, und die meine Bewerbung noch haben möchten....mit dem Bemerken das sie erst dann meine Personalakte weiterleiten würden.
Erstens habe ich mich noch nie woanders hin beworben, so das ich es schlicht und einfach nicht wusste, und zweitens kommt mir das - wenn ich so drüber nachdenke - auch nicht richtig vor!
Wieso muss ich den Dienstweg einhalten und das allen möglichen Leuten zur Kenntnisnahme und Abzeichnung vorlegen?! Es ist doch mir überlassen wo ich mich bewerbe?!? Was ist denn, wenn jemand das aus Versehen liegen läßt und dann verstreicht die Bewerbungsfrist, oder lässt es absichtlich liegen, weil er nicht will das ich gehe?!

Hat jemand eine Ahnung wo das geregelt ist? Wo kann ich nachlesen, ob das richtig ist?

Vielen Dank schon mal.

 
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