Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

von Kater Keks  am 16.05.2018, 15:15 Uhr

Hat hier jemand Ahnung vom Beamtenrecht?!

Kurz zu meinem Problem:

Ich bin Beamtin auf Lebenszeit (und seit 2002 hier in der Behörde) und habe mich im Februar auf eine neue, komplett andere, Stelle beworben. Das war keine hausinterne Ausschreibung, sondern eine öffentliche Ausschreibung einer anderen Behörde.
Meinen Dienstherren habe ich darüber bewusst nicht informiert, weil ich erstmal abwarten wollte was dabei raus kommt.
Nun hat sich die neue Behörde meine Personalakte angefordert und ich bekam von meiner Verwaltung einen Rüffel, weil ich mit meiner Bewerbung den Dienstweg nicht eingehalten hätte, weil ich sie direkt an die andere Behörde geschickt habe, und die meine Bewerbung noch haben möchten....mit dem Bemerken das sie erst dann meine Personalakte weiterleiten würden.
Erstens habe ich mich noch nie woanders hin beworben, so das ich es schlicht und einfach nicht wusste, und zweitens kommt mir das - wenn ich so drüber nachdenke - auch nicht richtig vor!
Wieso muss ich den Dienstweg einhalten und das allen möglichen Leuten zur Kenntnisnahme und Abzeichnung vorlegen?! Es ist doch mir überlassen wo ich mich bewerbe?!? Was ist denn, wenn jemand das aus Versehen liegen läßt und dann verstreicht die Bewerbungsfrist, oder lässt es absichtlich liegen, weil er nicht will das ich gehe?!

Hat jemand eine Ahnung wo das geregelt ist? Wo kann ich nachlesen, ob das richtig ist?

Vielen Dank schon mal.

 
29 Antworten:

Re: Hat hier jemand Ahnung vom Beamtenrecht?!

Antwort von Soie am 16.05.2018, 15:25 Uhr

Bundes- oder Landesbeamtin? Falls Landesbeamtin, welches Bundesland? Ich denke mal das man darüber dann auch die jeweils geltende Regelung ausfindig machen kann.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hat hier jemand Ahnung vom Beamtenrecht?!

Antwort von Kater Keks am 16.05.2018, 15:32 Uhr

Landesbeamtin, Land Berlin

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hat hier jemand Ahnung vom Beamtenrecht?!

Antwort von Soie am 16.05.2018, 16:12 Uhr

Es gibt wohl eine Regelung zur "Bewerbung auf dem Dienstweg". Das steht meistens auch schon in der Ausschreibung. Stand das bei dir? Ansonsten würde ich die Personalabteilung bitten dir den entsprechenden Paragraphen zu nennen.

Bei mir ist das zu lange her um mich genau zu erinnern. War 1995 als ich gewechselt habe. Meine alte Dienststelle wusste aber das ich unbedingt versetz werden möchte.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hat hier jemand Ahnung vom Beamtenrecht?!

Antwort von Kater Keks am 16.05.2018, 16:15 Uhr

Von „Bewerbung über den Dienstweg“ stand in der Ausschreibung nichts drin. Da stand nur wohin ich die Bewerbung schicken kann und wer der dortige Ansprechpartner ist.

Danke dir, dann werde ich da mal nachfragen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hat hier jemand Ahnung vom Beamtenrecht?!

Antwort von Mehtab am 16.05.2018, 16:57 Uhr

Ehrlich gesagt, finde ich das von der neuen Stelle unmöglich, dass sie ohne dich zu fragen, einfach deine Personalakte anfordern. Hast du dich beim gleichen Dienstherrn beworben? Wahrscheinlich schon, denn sonst dürfen die doch deine Personalakte gar nicht herausgeben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hat hier jemand Ahnung vom Beamtenrecht?!

Antwort von Kater Keks am 16.05.2018, 17:29 Uhr

Das ist doch logisch das die meine Personalakte sehen wollen, ehe sie weiteres entscheiden. Ich wusste das und habe dafür auch mein Einverständnis gegeben. Und es ist ein anderer Dienstherr.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

verschiedenes

Antwort von Benedikte am 16.05.2018, 18:20 Uhr

also
natürlich ist die Situation d#mlich, aber Du hast nichts falsch gemacht, Dich aber dumm angestellt oder zumindest ungeschickt

mein Mann ist auch Landesbeamter Berlin und hat sich gerade beurlauben lassen, mit Rechtsanspruch, dem Land Berlin gehen die Beamten laufen, die was taugen, denen tut jeder weh, der geht

was Du falsch bzw ungeschickt gemacht hast- vermutlich ihne wenn und aber der Einsichtnahme zugestimmt in Deine Akte. Dann wird das gemacht und DEINE Bewhörde erfährt vom Abkehrwillen

nichtsdestotrotz m+ssen sie die Akte herausrücken

einer EX Kollegin ging es wie Dir und dann wurde sie nicht genommen, die hatte in der alten Behärde nicht mwehr viel zu lachen. War dann aber bald weg.

Du hast alles richtig gemacht bzw gegen keine Vorschruft verstoßen.

Hast Du denn eine Zusage? Letztlich würde ich immer erst das Verfahren bis zur Zusage laufen lassen und dann anschließend die Einsichtnahme getsatten wenn meine Behörde es nicht erfajhren soll. Die Personalakte soll dann deutlich machen, ob Du querulant, häufig krank, weggelobt oder sonstiges bist.

aber zu Deiner Person usw geben Dieine Zeugnisse und Dein auftreten im Bewerbungsverfahren Asukunft.

Und Berlin- die popelige Beurlaubung meines Mannes hat ein knappes halbes Jahr gedauert

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hat hier jemand Ahnung vom Beamtenrecht?!

Antwort von AndreaL am 16.05.2018, 18:23 Uhr

Ich bin Lehrerin, daher vielleicht nicht 100% sicher...

Aber: Mit dem Status des Beamten hast Du gewisse 'Rechte' nicht, die Angestellte in der freien Wirtschaft haben. Das kann man finden wie man will..., das ist ein Teil der Abmachung zwischen Dir und dem Staat und weitgehenden Absicherung, die der Staat Dir im Gegenzug bietet.

Möchte ich als Lehrerin (keine Ahnung, wie übertragbar das auf andere Beamte bzw. dann andere Bundesländer ist) die Schule wechseln, muss ich einen Versetzungsantrag stellen und den - zuerst! - meiner direkten Vorgesetzen (hier: Schulleitung) vorlegen. Die unterschreibt und vermerkt, ob die Versetzung aus ihrer Sicht möglich ist. Oft wird dann vermerkt, dass eine Versetzung nur gegen Austausch (eine andere Lehrkraft) kommt, möglich ist... Oder es wird z.B. ganz abgelehnt. Nein, weil Frau X folgende Funktion ABC hat und deswegen abc...

Ich habe mal einen Versetzungsantrag gestellt und bekam zu hören, dass die damalige Schulleitung das verhindern wird.

Danach geht das Ganze in die übergeordnete Schulbehörde... und von dort wieder weiter...

Ich habe übrigens damals nach dem Weg über die Schulleitung selber Schulen aufgesucht und gefragt, ob ich irgendwo mit meiner Fächerkombination XY gebraucht werden. Ich wurde (seltenes Fach... sei Dank) und die andere Schulleitung hatte dann den längeren Hebel bzw. wurde mein seltenes Fach an der mich nicht freigebenden Schule von Kollegen besetzt, die Wunschschule hatte nicht einen einzigen Lehrer für dieses Fach.

Das war alles korrekt, denn... Leitung informiert.

Ich drücke Dir die Daumen!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: verschiedenes

Antwort von Kater Keks am 16.05.2018, 18:24 Uhr

Naja, wie schon erwähnt, habe ich mich noch nie woanders beworben, das war das erste Mal. Und in der Ausschreibung stand ausdrücklich drin, das man sein Einverständnis zur Einsicht in die Personalakte gleich mit erteilen soll. Daran habe ich mich natürlich gehalten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hat hier jemand Ahnung vom Beamtenrecht?!

Antwort von Kater Keks am 16.05.2018, 18:27 Uhr

Wenn es innerhalb meines Bereiches gewesen wäre, wäre mir das auch klar gewesen. Aber es ist ein komplett anderer Bereich, eine ganz neue andere Oberbehörde. Das hat mit meinem jetzigen Dienst überhaupt nichts mehr zu tun.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: verschiedenes

Antwort von Kater Keks am 16.05.2018, 18:28 Uhr

Und da ich nicht wollte, das jemand davon erfährt, konnte ich auch niemanden fragen, wie man sowas macht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

das ist eben ein Fehler

Antwort von Benedikte am 16.05.2018, 18:30 Uhr

meine ich. Die Personalakte enthält viele Infos, die aber nur für den AG wichtig sind oder den, der Dich tatsächlich einstellen will.

Du kannst bspw schreiben " gestatte Einsichtnahme im Anschluss an ein Vorstellungsgespräch" zur Kennziffer xy bei... als.... Du musst dieser Forderung ja nicht nachkommen. Man kann auch anrufen und fragen, wieso die Zustimmung pauschal voran gegeben werden soll.



Denn das Vorstellungsgespräch und die Zeugnisse sind wichtiger.

Wobei, passiert ist passiert

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ich glaube, Du vermischst da was

Antwort von Benedikte am 16.05.2018, 18:37 Uhr

wenn Du im gleichen Bundesland als Lhererin von Selle A zu Stelle B gehen willst, ist das ja ein planstellenneutrales Wechselverfahren. Das ist wie in der Behärde der Wechsel von Sachbearbeiterin Buchstabe A zu Sachbearbeiterin Bucgstabe B. Gleiche Aufgabe, gleicher Dienstherr, nur neues Zimmer bzw neue Schule. Und dass die abgebende Schula dann auf Kopfersatz besteht, ist nachvollziehbar

aber hier sie will ja ganz weg. anderer Dienstherr

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Anderer Dienstherr ?

Antwort von Ellert am 16.05.2018, 18:47 Uhr

huhu

also beim gleichen AG ist es bei uns auch so dass man den Dienstweg einhalten muss oder soll
aber warum denn bitte bei einem anderen Dienstherren, da ist doch kein Dienstweg oder bewirbst Du Dich ggf bei BMW auch über den Dienstweg wenn Du dahein wechseln willst ??

Aber ich habe die Erfahrung im Bekanntenkreis, der Wechsel eines Dienstherren geht nicht immer Problemlos
bei Ihr musste sie erst entlassen werden um die neue Ernennungsurkunde zu bekommen
der Status auf Lebenszeit war auch erstmal verloren. Aber ob das imerm so ist ?

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Anderer Dienstherr ?

Antwort von Kater Keks am 16.05.2018, 18:50 Uhr

Das wäre meines Wissens nur so, wenn ich das Beamtenverhältnis im Land Berlin verlassen und zum Bund wechseln würde.....dann gibts auch kein zurück.

Ich bleibe aber in der Beamtenlaufbahn des Landes drin, nur das es ein anderer Dienstherr ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Der Dienstherr ist doch das Land Berlin

Antwort von Trini am 16.05.2018, 18:56 Uhr

Und bei Dagmar der Bund.

Weiß gar nicht, wie das bei meinen verbeamteten Kollegen wäre, wenn sie z.B. ins Ministerium oder zu Dagmars "Verein" wechseln wollten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Der Dienstherr ist doch das Land Berlin

Antwort von Kater Keks am 16.05.2018, 18:59 Uhr

Ja, da hast du recht. Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Der Dienstherr ist und bleibt das Land Berlin, es wird - wenn es denn was wird - nur eine neue Oberbehörde.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

meine Bekannte war Land und wollte zu Bund

Antwort von Ellert am 16.05.2018, 20:09 Uhr

ich bleibe wo ich bin
auch wenn ich nichts werde
besser der Spatz in der Hand...

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: meine Bekannte war Land und wollte zu Bund

Antwort von Kater Keks am 16.05.2018, 20:17 Uhr

Zum Bund will ich ja gar nicht, aber ich will nach knapp 20 Jahren (mit Ausbildung) mal was anderes. Und jetzt bin ich noch in einem Alter wo ich vielleicht eine Chance hab.

Ich bin eigentlich auch jemand der froh ist über das was er hat, und keine großen Veränderungen mag......aber inzwischen werden die Arbeitsbedingungen drumherum so ätzend und das Neue klang so interessant......da hab ich es mal gewagt......ob es was wird, weiß ich ja nicht. Aber offenbar haben sie mich nicht gleich aussortiert.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ich glaube, Du vermischst da was

Antwort von Leena am 16.05.2018, 20:33 Uhr

Soll Dienstherr nicht das Land Berlin bleiben..?
So hatte ich es zumindest verstanden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ich glaube, Du vermischst da was

Antwort von Kater Keks am 16.05.2018, 20:48 Uhr

Ja, entschuldige, das war missverständlich ausgedrückt. Der Dienstherr bleibt das Land Berlin, nur die Oberbehörde wäre dann eine Neue.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hat hier jemand Ahnung vom Beamtenrecht?!

Antwort von Mehtab am 16.05.2018, 21:53 Uhr

Dann ist es aber auch klar, dass dein bisheriger Dienstherr von deiner Bewerbung erfährt. Vielleicht hättest du es ihm mitteilen können, bevor deine Personalakte vom anderen Dienstherrn angefordert wurde und dein bisheriger Dienstherr von deiner Bewerbung vom neuen Dienstherrn erfährt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: meine Bekannte war Land und wollte zu Bund

Antwort von Ellert am 16.05.2018, 21:54 Uhr

huhu

suchen tun ja alle verzweifelt, bei uns nicht anders
wir haben auch riesigen Bedarf an gehobenem Dienst.
Hier sind viele Stellen frei und man könnte sich an vielen Stellen bewerben beim selben Dienstherrn in ganz anderen Positionen.

Verstehen wie das bei Euch läuft tu ich nicht
Du bist zB Landesbeamtin bei der Polizei und willst nun zum Finanzamt ?
Stelle ich mir schwer vor, die haben doch ein ganz andere Studium gemacht
ich würde mir das nicht zutrauen.
Ich hab meinen Dienstpsten jetzt erst seit 5 Jahren, man wechselt doch recht regelmäßig
wobei ich gerade sage ich kenne mich am Schreitisch fest, ich habe meinen Traumjob gefunden, nun muss nur noch die Stellenbündelung auf die A11 drauf passen, bei uns sind nur die 9/10 gebündelt
Grund warum so viele vom Bund weggehen, andere Behörden bündelt viel weiter.
Aber halbtags ist das eher bei mir aussichtlos

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ich glaube, Du vermischst da was

Antwort von Mehtab am 16.05.2018, 22:05 Uhr

Hast du dich an eine übergeordnete Behörde beworben? Da wird es sich deine Behörde wohl überlegen, ob sie die Personalakte zurückbehält. In dieser Situation würde ich mir gar nicht so viele Gedanken machen.

Wenn du aber jetzt schon an einer Oberbehörde bist und dich an eine andere Oberbehörde beworben hast, dann schaut es vielleicht anders aus. Grundsätzlich geht deine Bewerbung die bisherige Behörde gar nichts an. Sie wissen jetzt, dass du dich wegbeworben hast und das reicht vollkommen aus. Wie lange geht das jetzt schon? Frag veilleicht recht scheinheilig bei der neuen Behörde nach, ob deine Personalakte schon angekommen ist, wenn schon einige Zeit vergangen ist. Wenn das nicht der Fall sein sollte, dann klemm dich dahinter und besteh darauf, dass deine Personalakte übersandt wird.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hat hier jemand Ahnung vom Beamtenrecht?!

Antwort von Kater Keks am 16.05.2018, 22:14 Uhr

Das war ja meine eigentliche Frage: Ob ich das muss?!

MUSS ich die Bewerbung an eine andere Behörde über den Dienstweg einreichen?
Das meine Verwaltung - spätestens mit der Anforderung der Personalakte - davon erfahren, war mir klar.

Aber die tun so, als hätte ich vorab alles über mein Haus laufen lassen müssen, und das finde ich halt befremdlich, weil es eben keine interne Bewerbung war!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: meine Bekannte war Land und wollte zu Bund

Antwort von Kater Keks am 17.05.2018, 6:03 Uhr

Ja, es wäre vom Thema her wirklich etwas komplett Neues und ich müsste nochmal bei Null anfangen. Aber warum nicht?
Bei mir sehe ich keine Perspektive mich zu entwickeln und die Beförderungen sind ein Thema für sich....ich hab 13 Jahre gebraucht von A6 auf A7 zu kommen, weil es so selten Beförderungsrunden gibt. Ich mache unheimlich viel zusätzlich....für lau. Das ist undankbar und frustriert irgendwann.........und bis zur Pension will ich da nicht bleiben.....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hat hier jemand Ahnung vom Beamtenrecht?!

Antwort von Silene am 17.05.2018, 10:15 Uhr

Evtl. ist das in der Geschäftsordnung deiner Behörde geregelt? Du könntest auch deinen Personalrat dazu befragen, ob diese Vorgabe in Ordnung ist.
Bei uns (Bundesbehörde) muss niemand bei Bewerbungen den Dienstweg einhalten oder vorher den Vorgesetzten informieren (nichtmal bei hausinternen Bewerbungen). Ich habe mich Anfang des Jahres erfolgreich bei einer anderen Behörde beworben, die Bewerbung wurde vertraulich behandelt und auch die Personalakte wurde erst nach der Einstellungszusage mit meiner Zustimmung angefordert.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hat hier jemand Ahnung vom Beamtenrecht?!

Antwort von Ani_k am 17.05.2018, 10:48 Uhr

Hier muss man den Dienstweg einhalten, wenn man sich wegbewirbt. Es ist der gleiche Arbeitgeber aber eine völlig andere Stelle.
Dein Dienstherr bleibt ja gleich, deswegen wäre ich auch davon ausgegangen, dass man sich über den Dienstweg bewerben muss.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ich kann das gut verstehen

Antwort von Ellert am 18.05.2018, 6:43 Uhr

und im Prinzip sind die dann ja auch selbst schuld wenn die Leute weglaufen
dann sollen sie entsprechend auch befördern und alles.

Dieses "warum nicht über den Dienstweg" kann auch gekränkte Eitelkeit sein
oder Folge Personalmangel das mane s dann hätte verzögern oder "heimlich verhindern" können.
Passieren kann halt wenn es nicht klappt dass Du dann erstrecht nichtsmehr wirst
manchmal gehts leider zu wie im Kindergarten

ICH DRÜCK DIE DAUMEN

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.