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Geschrieben von Benedikte am 16.05.2018, 18:30 Uhr

das ist eben ein Fehler

meine ich. Die Personalakte enthält viele Infos, die aber nur für den AG wichtig sind oder den, der Dich tatsächlich einstellen will.

Du kannst bspw schreiben " gestatte Einsichtnahme im Anschluss an ein Vorstellungsgespräch" zur Kennziffer xy bei... als.... Du musst dieser Forderung ja nicht nachkommen. Man kann auch anrufen und fragen, wieso die Zustimmung pauschal voran gegeben werden soll.



Denn das Vorstellungsgespräch und die Zeugnisse sind wichtiger.

Wobei, passiert ist passiert

 
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