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Geschrieben von Silene am 17.05.2018, 10:15 Uhr

Hat hier jemand Ahnung vom Beamtenrecht?!

Evtl. ist das in der Geschäftsordnung deiner Behörde geregelt? Du könntest auch deinen Personalrat dazu befragen, ob diese Vorgabe in Ordnung ist.
Bei uns (Bundesbehörde) muss niemand bei Bewerbungen den Dienstweg einhalten oder vorher den Vorgesetzten informieren (nichtmal bei hausinternen Bewerbungen). Ich habe mich Anfang des Jahres erfolgreich bei einer anderen Behörde beworben, die Bewerbung wurde vertraulich behandelt und auch die Personalakte wurde erst nach der Einstellungszusage mit meiner Zustimmung angefordert.

 
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