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Geschrieben von Benedikte am 16.05.2018, 18:20 Uhr

verschiedenes

also
natürlich ist die Situation d#mlich, aber Du hast nichts falsch gemacht, Dich aber dumm angestellt oder zumindest ungeschickt

mein Mann ist auch Landesbeamter Berlin und hat sich gerade beurlauben lassen, mit Rechtsanspruch, dem Land Berlin gehen die Beamten laufen, die was taugen, denen tut jeder weh, der geht

was Du falsch bzw ungeschickt gemacht hast- vermutlich ihne wenn und aber der Einsichtnahme zugestimmt in Deine Akte. Dann wird das gemacht und DEINE Bewhörde erfährt vom Abkehrwillen

nichtsdestotrotz m+ssen sie die Akte herausrücken

einer EX Kollegin ging es wie Dir und dann wurde sie nicht genommen, die hatte in der alten Behärde nicht mwehr viel zu lachen. War dann aber bald weg.

Du hast alles richtig gemacht bzw gegen keine Vorschruft verstoßen.

Hast Du denn eine Zusage? Letztlich würde ich immer erst das Verfahren bis zur Zusage laufen lassen und dann anschließend die Einsichtnahme getsatten wenn meine Behörde es nicht erfajhren soll. Die Personalakte soll dann deutlich machen, ob Du querulant, häufig krank, weggelobt oder sonstiges bist.

aber zu Deiner Person usw geben Dieine Zeugnisse und Dein auftreten im Bewerbungsverfahren Asukunft.

Und Berlin- die popelige Beurlaubung meines Mannes hat ein knappes halbes Jahr gedauert

 
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