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Geschrieben von kirshinka am 20.12.2018, 20:10 Uhr

Gewalt im Kiga - Aufsichtspflicht?

Und nachdem ich jetzt alles gelesen habe:
- ja das Kind darf ausgeschlossen werden
- geht zum Träger
- oder gleich zum Jugendamt! Das Jugendamt hat letztendlich die Dienstaufsicht über die Kitas, auch über die privaten. Die müssen dem Jugendamt jedes Jahr erneut ihre Tauglichkeit und Eignung nachweisen um die Förderung zu bekommen.

 
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