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Geschrieben von Nesaja am 20.12.2018, 10:49 Uhr

Gewalt im Kiga - Aufsichtspflicht?

So kenne ich das auch. Der kiga hat die Möglichkeit das Kind auszuschließen. Dann werden nämlich die Eltern des Kindes aktiv und das Jugendamt wird informiert. Dann wird eine ambulante Frühförderung installiert. Und es sollte dringend mit den Eltern gearbeitet werden.
Aber der kiga ist hier in der Pflicht. Zur Not musst du beim Jugendamt vorstellig werden. Den hier liegt eine klare Gefährdung der anderen Kinder vor.

 
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