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Geschrieben von Cruelchen am 14.12.2018, 7:40 Uhr

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Guten Morgen,

nochmal danke für Eure Antwort. Ich hatte das Gespräch und bekomme etwas dazu. Betrag steht aber noch nicht fest.

Jetzt rein theoretisch. Ich verdiene 450€ und bekommen einen Tankgutschein (40€). Mein Chef will mir jetzt ein was zum Kindergarten zahlen. Ich hab 3 Kinder (sind 350€) im Monat. Dürfte er mir das jetzt echt komplett bezahlen, ohne dass ich oder er das versteuern muss? Ich gehe mal davon aus, dass er weniger bezahlt. Aber schon witzig, dass wäre ja dann fast mein Lohn nochmal mit Nebenleistungen. Und so wie ich das gelesen habe, könnte man das ja sogar noch höher treiben durch Altersvorsorge und sowas.

Ist das echt legal? Klingt nämlich fast zu schön um wahr zu sein.

 
12 Antworten:

Re: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Antwort von banffgirl am 14.12.2018, 12:00 Uhr

Ich weiß nicht wie es bei drei Kindern ist, aber mein Arbeitgeber hat damals den kompletten Kindergartenbeitrag für mein Kind gezahlt. (Da es ein Privatkindergarten war, mussten wir aber aufpassen: Vereinsbeitrag ging nicht, Kindergartengebühr ja.Tagesmutter geht übrigens auch.) Ich habe dann die Stundenzahl entsprechend ausgeweitet.
Ach ja, Telefonkosten bei uns zuhause hat er auch übernommen, aber Tankgutschein geht dann natürlich nicht mehr. Wenn man zuhause arbeitet braucht man ja nicht zu fahren....
Ob die Betreuungskosten in der Grundschule auch noch übernommen werden können, weiß ich nicht mehr 100%ig. Ich glaube aber nicht....

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Re: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Antwort von NaIch am 14.12.2018, 18:22 Uhr

Arbeitest du auf 450€ Basis? Wenn ja:
Nein, dann darf er das nicht bzw.wird es versteuert.

Du darfst im Jahr nicht mehr als 5400€ kommen + max 44€ monatlich. Gehts da drüber muss dann alles versteuert werden.
LG

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Re: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Antwort von Cruelchen am 14.12.2018, 19:47 Uhr

Ich dachte die Kindergartenbeiträge gehören nicht zu den 44€?

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Re: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Antwort von Sterntaler-2016 am 14.12.2018, 20:12 Uhr

Die Kindergarten Beiträge gibt's steuerfrei vom Arbeitgeber... bei 450 Euro Job bin ich mir nicht ganz sicher aber denke das ist da genauso. Das ist eine steuerfreie Leistung die nach oben hin nicht gedeckelt ist. Ist für die Arbeitgeber auch super- eine Lohnerhöhung für den mitarbeiter ohne das man mehr Sozialabgaben zahlen muss.
Lg

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Re: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Antwort von dee1972 am 14.12.2018, 22:54 Uhr

Es ist legal solange es sich um Kitakinder handelt und es sich um die reinen Betreuungskosten/Verpflegung handelt, also nicht für Förderunterricht, Fahrtkosten etc gedacht. Für Schulkinder muss der Zuschuss versteuert werden.

Aber ob er einer 450 € Kraft tatsächlich 350 € zahlt? Zusätzlich zum Tankgutschein?

In unserer Firma sind die Kitazuschüsse für Vollzeitkräfte (40 h) bei 200 € gedeckelt. Teilzeitkräfte (30 h) bekommen anteilig 150 €. Den Rest muss man sich über die Steuer zurückholen.

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Re: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Antwort von SunnyGirl!75 am 14.12.2018, 23:48 Uhr

Aber es heißt doch Zuschuss und nicht komplette Übernahme oder?
Ich bekomme Betreuungskosten von pauschal ca. 150€ vom Arbeitsamt, weil ich in Umschulung bin. Das wurde nicht nach den "tatsächlichen" Kosten berechnet!

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Re: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Antwort von Sterntaler-2016 am 15.12.2018, 12:37 Uhr

Arbeitgeber kann die Kosten für die Kita komplett übernehmen ohne es versteuern zu müssen.

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Re: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Antwort von SunnyGirl!75 am 15.12.2018, 17:54 Uhr

Und was ist daran so super wenn er fast das doppelte für den AN zahlt?
Wir reden hier ja schließlich von 350€!

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Re: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Antwort von dee1972 am 15.12.2018, 17:58 Uhr

Ja, kann er machen, muss er aber nicht.

Mein Arbeitgeber zahlt die tatsächlichen Kosten (Nachweis erforderlich) sofern sie bei Vollzeit nicht 200 € überschreiten.

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Re: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Antwort von Cruelchen am 15.12.2018, 20:10 Uhr

So super ist, dass man es nicht versteuern muss.

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Re: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Antwort von Cruelchen am 15.12.2018, 20:11 Uhr

Danke für Eure Antworten. Mal sehen was Chefe sagt :)

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Re: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Antwort von mama von joshua am tab am 16.12.2018, 20:51 Uhr

Kinderbetreuung wie Kindergarten, Kita oder Tagesmutter: Ihr Chef kann für die Betreuung Ihrer Kinder zahlen, egal wie hoch die Kosten dafür sind. Für Sie ist das steuer- und abgabenfrei. Voraussetzungen:

Ihr Kind geht noch nicht zur Schule und wird nicht zu Hause betreut.
Der Zuschuss muss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden. Wenn Ihr Chef Ihnen mehr Gehalt zahlt, das Sie dann für die Kinderbetreuung benutzen, erkennt der Fiskus das nicht als steuerfreien Zuschuss an.
Als Doppelverdiener können Sie nicht von jedem Ihrer beiden Arbeitgeber einen Zuschuss bekommen.

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