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Geschrieben von Benedikte am 19.10.2016, 13:34 Uhr

Frage

kannst Du den beiden Verbrauchern keinen "Vorhalt" oder so machen und um Stellungnahme bitte, ggf. verbunden mit einer Erlaeuterung ueber die Methoden ihres Wasserverbrauchs?

Also festellen, dass der Verbracuh das normale eines Zweipersonenhaushalts um ein mehrfaches ueberseitgt und sie da etwas zu sagen lassen?

Wenn Schmu ausscheidet durch den Vermieter, Leackgen nicht gegeben sind, dann MUSS das Wasser ja geflossen sein. Und darueber muessen die Auskunft geben .

Und bitte, verrate uns, was rausgekommen ist.

Benedikte

 
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