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Geschrieben von Ralph am 19.10.2016, 10:26 Uhr

Beide Zähler defekt?

Also Warmwasser- UND Kaltwasserzähler? Hmmm... sicherlich nicht unmöglich, aber unwahrscheinlich. Andere Mieter haben lt. Vermieter diesen Wasserverbrauch so nicht. Letztes Jahr war auch schon eine verhältnismäßig hohe Nachzahlung fällig (über 950,- €), das wurde aber mangels vorliegender Abrechnung vom Amt damals nicht genauer beim Vermieter nachgefragt, erst dieses Jahr, als es wieder nur durch Post des Vermieters an uns herauskam (plötzliche Mietrückstände, die Miete wird immerhin jeden Monat direkt an den Vermieter überwiesen), wurde ich stutzig. Ich muß dazu sagen, daß die Herrschaften nicht die Zuverlässigsten sind, wenn es um die Hergabe von Unterlagen geht, insbesondere die Jahresabrechnungen betreffend.
Eine laufende Klospülung wäre eine Erklärung zumindest für den Mehrverbrauch an Kaltwasser. Und 670 Liter Warmwasser, das wären 5-6 Wannenbäder oder ca. 12x Duschen...

Nächste Woche haben die beiden einen Termin bei mir, da wird das Ganze mal erörtert, wenn sie denn überhaupt kommen. Sollte ein technischer Defekt in Frage kommen muß natürlich das weitere Vorgehen besprochen werden. Der Vermieter (städtisches Wohnungsunternehmen) ist da nach meinen Erfahrungen aber eher kooperativ.

Und ja, diese Kosten müssen übernommen werden. Auch wenn manchen jetzt das Messer in der Tasche aufspringt, so gebe ich zu bedenken, daß bei dieser Größenordnung von Rückständen das Obdach bereits regelmäßig gefährdet ist. Und Obdachlosigkeit muß unter allen Umständen verhindert werden. Zum einen, weil die eigene Wohnung die Grundlage für ein einigermaßen zivilisiertes Leben darstellt, zum anderen weil die dann anschließend erfolgende öffentliche Unterbringung für den Steuerzahler viel viel teurer ist als in diesem Fall die 1.200,- €. Außerdem ist eine Vermittlung in Arbeit ohne Obdach de facto aussichtslos, d.h. um überhaupt die Vermittelbarkeit herzustellen, müßte erst einmal wieder eine Wohnung gesucht und gefunden werden, in der gegenwärtigen Lage auf dem Wohnungsmarkt kann man das vergessen.

Natürlich wird es nach dem Termin auf jeden Fall eine schriftliche Ermahnung zum wirtschaftlichen Verhalten geben, in der auch die Folgen aufgezeigt werden, wenn nächstes Jahr sich nichts geändert hat.
Dann kann es durchaus dazu kommen, daß ab nächsten Herbst Teile der Miete aus dem Regelsatz abgezweigt werden. Der eine geht 2x im Monat ins Kino, der andere verbraucht mehr Wasser, dann halt jeder so, wie er will und wie er die Prioritäten setzt. Das allerdings wäre das letzte Mittel.

Aber vielleicht stellt sich nächste Woche ja etwas ganz anderes heraus. Auf jeden Fall danke Euch für Eure Gedankengänge!

Viele Grüße
Ralphe

 
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