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Geschrieben von Ralph am 19.10.2016, 14:12 Uhr

Das geht solange gut...

... bis das Amt hellhörig wird. Es ist ja nicht immer so eindeutig. Wenn eine Familie einen gesonderten Wasserlieferungsvertrag mit dem Wasserversorger hat - in HH ist das in der Regel immer der Fall, wenn die Wohnung eigene Wasserzähler hat -, kann man den Verbrauch schnell aus der Rechnung ersehen.
Ist der Wasserverbrauch dagegen in der Betriebskostenabrechnung mit eingearbeitet, verlangt das schon mehr Zeit, das auszurechnen bzw. überhaupt zu bemerken.

Außerdem ist die Prüfung der Jahresabrechnung mitunter sehr zeitraubend, und ganz ehrlich, bei der immer dünner werdenden Personaldecke bleibt für solche Dinge immer weniger Zeit. Viele Kollegen übernehmen blind alle Nachzahlungen, andernfalls bleiben andere - wichtigere - Aufgaben liegen. Die ganzen Flüchtlingsfälle, die jetzt vermehrt bei uns aufschlagen, sind mitunter sehr komplex, oftmals sehr viele Kinder mit den entsprechenden Eintragungen. Da muß man schon Prioritäten setzen und entscheiden, daß die genauere Überprüfung des Sachverhaltes X und der Rechnung Y hintanstehen muß, damit die Weiterbewilligunsanträge oder die Klassenreise oder die Kohle/das Gas für den Winter bearbeitet werden können (sonst haben die betreffenden Familien am Monatsanfang kein Geld, kann das Kind nicht mit auf die Klassenfahrt, frieren die Leute im Bauwagen oder mit Kohleöfen).
Das ist nur eine Feststellung und ausdrücklich kein Flüchtlings-Bashing, also bitte keine Flüchtlingsdiskussion eröffnen hier!

Viele Grüße
Ralph

 
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