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Geschrieben von sce am 15.06.2012, 19:25 Uhr

Frage aus Sicht des Vermieters!

Hallo,
nein, es ist umgekehrt, ich bin auf der Seite des Vermieters.. der Vater ist gestorben, Erbschein, Sterbeurkunde etc. liegen vor, aber der Mietvertrag ist unauffindbar. Die Mieter weigern sich, diesen herauszugeben bzw. vorzuzeigen. Jetzt ist sogar der eine Keller zu, die Mieter behaupten, sie hätten ihn mit gemietet, stünde im Mietvertrag, aber sie zeigen ihn eben nicht. Muss man da wirklich vor Gericht gehen, oder gibt es nicht einen Paragraphen im BGB, den man den Mietern zeigen kann, um sich irgendwie gütlich zu einigen?
Viele Grüße, Eva

 
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