Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von shinead am 15.06.2012, 19:56 Uhr

Auskunftsanspruch gem. §§ 2027, 2362 Absatz 1 BGB

Guck mal hier: http://www.rechtslexikon-online.de/Auskunftsanspruch.html

Lasst es ggf. über einen RA einholen.

Vorher würde ich aber die entsprechende Aufforderung schriftlich an den Mieter senden. Am besten persönlich abgeben, mit Fristsetzung.
Kosten der Kopien müsst ihr tragen.

Wenn dann die Frist verstreicht, würde ich den Anwalt drauf hetzen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.