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Geschrieben von shinead am 15.06.2012, 19:58 Uhr

Doch oha... Da wird sich dann im Streitfall auf

Mündliche Absprachen, die in Zweifel gezogen werden existieren nicht mehr.

Wer sich absichern will hat einen schriftlichen Vertrag. Der andere Vertraut.

Wer wegen einer mündlichen Zusage vor Gericht zieht, ist selber schuld.

 
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