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Geschrieben von Benedikte am 23.05.2010, 9:00 Uhr

dolus eventualis, wenn Du es juristisch wil

Malwine,
ich habe geantwortet mit meiner Perspeketive einer Mutter von vier Kindern.

Falls Du es juristisch haben willst- ja, ich sehe einen dolus eventualis.Ich weiss ja, dass das gesetz nicht nur Direktvorsaetze kennt, dolus directus, Absicht, etwas zu tun, um etwas zu erreichen, sondern auch Eventualvorsatze. Dabei muss ein TAter eine bestimmte Tat, den sog. " Erfolg" nicht wollen,, anbber um seine Moeglichkeit wissend und ihn billigend in Kauf nehmen.

Und hier ist es so- das Kind sollte in eine Wohnung mit einer KAmpfhundmeute ( und Meuten koennen immer beissen), die Mutter wusste das ( laut Medienberichten hatte die TAnte die Hunde auch nicht vom Zuechter erstanden, es gab also keinen SAchkundenachweis, sie hatte keinen Zwinger, kurzum, artgerecht war da auch nicht viel so dass hier die Hunde als das bezeichne, was das Gesetz " unbeherrschbare Gefahrenquwelle" nennt.

Und ja, wer sein Dreijaheriges einer solchen unbeherrscharen Gefahrenquelle aussetzt, hat meines Erachtens Eventualvorsatz.

Aber abgesehen von allem juristischen- bei diesem Seeunglueck, dass ich gescildert habe, habe ich nur eine Sekunde- oder zwei ider drei- weggeschaut, denititiv nichts vernacjlaessigt- meine Schuldgefuehle, die ich heute noch habe- dafuer brauche ich doch kein gesetz oder die Vorsatzarten durchdeklinieren zu koennen. Man hat es als Mutter( VAter oder sonstwer) eben in der HAnd.

Benedikte

 
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