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Geschrieben von Suka73 am 21.05.2010, 18:45 Uhr

Definition Schulverweis

Moin,

heute hatte ich ein Gespräch mit unserem Nachbarsjungen (11), der mir erzählte, er hätte einen Schulverweis bekommen. Ich war natürlich komplett schockiert, bis sich im Gespräch rausstellte, das ist nichts anderes als ein "dudu"

Zu meiner Schulzeit (1981 - 1991, dabei 8 Jahre zu "Ost"Zeiten) hieß Verweis: Auf Wiedersehen... In den ganzen Jahren erinnere ich mich an einen SChulverweis, wo der Schüler wirklich die Schule wechseln musste. Ansonsten gab es bei uns "Tadel"

Jetzt frag ich mich, wofür steht denn dann die Definition VERWEIS??? wenn es nur eine Rüge ist. Der Nachbarssohn erklärte mir dann auch, dass man erst bei drei schweren Verweisen von der Schule fliegt.

Was ist also ein "leichter" und ein schwerer Verweis?
Und gibts sowas wie Tadel heute gar nicht mehr?

LG eine völllig überforderte Kindergartenkind-Mutter

Sue

 
13 Antworten:

Re: Definition Schulverweis

Antwort von bobfahrer500 am 21.05.2010, 18:54 Uhr

Also Verweis hätt ich jetzt auch als "Rüge" definiert, also bei uns hieß das "blauer Brief" - hatte sowas ja nie, war immer brav...!

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Re: Definition Schulverweis

Antwort von Suka73 am 21.05.2010, 18:56 Uhr

eh klar :o)

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Re: Definition Schulverweis

Antwort von dr.snuggles am 21.05.2010, 19:00 Uhr

als verweis verstehe ich er fliegt. der schule verwiesen!

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Re: Definition Schulverweis

Antwort von Leolu am 21.05.2010, 19:04 Uhr

Hm, kann man sehen wie man gerade lustig ist.
auf etwas verweisen, sprich auf Fehler, schlechtes Betragen etc. verweisen
oder verweisen vonwegen "wegweisen"
Immerhin weggewiesen wurde ich nicht, aber suspendiert

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Ich ziehe den...

Antwort von +emfut+ am 21.05.2010, 19:07 Uhr

... Bundesland-Joker.

Das sacht man hier so im Süden. Ich war auch total von der Rolle, als Fumi erzählte, der Dings hätte einen Verweis bekommen. Bei uns im Norden war das ein Tadel, und ein Verweis hieß tatsächlich "Tschüß!".

Ich sammle gerade Bezeichnungen für schriftliche "Prüfungen" in der Schule. Da gibt es hier die Ex und die Probe, irgendwann später heißt das kleine und große Irgendwas, dann Klausur und (wieder, aber ausgesprochen) Extemporale, ich kenne das aus HH als Test und Arbeit, später Test und Klausur, im Grundschulforum drüben las ich kürzlich HÜ, was wohl einer Ex entspricht.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Definition Schulverweis

Antwort von irka09 am 21.05.2010, 19:07 Uhr

also bei uns war es so : der tadel ist eine schriftliche verwarnung, beim verweis muss man ein paar tage der schule fernbleiben und in dieser zeit strafaufgaben erledigen.

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Re: Definition Schulverweis

Antwort von dhana am 21.05.2010, 19:08 Uhr

Hallo,

ich kenn es jetzt nur für Bayern. Da ist der Verweis der 1. Schritt, aber geht noch ne weile hin, bis dann die Schule verlassen werden muss.


Lg Dhana


Art. 86 BayEUG Ordnungsmaßnahmen als Erziehungsmaßnahmen:
(2) Ordnungsmaßnahmen sind:
1. der schriftliche Verweis durch die Lehrkraft oder die Förderlehrerin bzw. den Förderlehrer,
2. der verschärfte Verweis durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter,
3. die Versetzung in eine Parallelklasse der gleichen Schule durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter,
4. der Ausschluss in einem Fach für die Dauer von bis zu 4 Wochen durch den Schulleiter,
5. der Ausschluss vom Unterricht für 3 bis 6 Unterrichtstage, bei Berufsschulen mit Teilzeitunterricht für höchstens 2 Unterrichtstage, durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter,
6. Ausschluß vom Unterricht für 2 bis 4 Wochen ab dem 7. Schulbesuchsjahr durch die Lehrerkonferenz,
6a. der Ausschluß vom Unterricht für mehr als 4 Wochen, längstens bis zum Ablauf des laufenden Schuljahres bei Hauptschulen und Hauptschulstufen der Förderschulen ab dem 7. Schulbesuchsjahr bzw. bei Berufsschulen sowie Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung durch die Lehrerkonferenz im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Hinblick auf mögliche Leistungen nach Maßgabe des SGB VIII,
7. bei Pflichtschulen die Zuweisung an eine andere Schule der gleichen Schulart auf Vorschlag der Lehrerkonferenz durch die Schulaufsichtsbehörde,
8. die Androhung der Entlassung von der Schule durch die Lehrerkonferenz (Art. 87),
9. die Entlassung von der Schule durch die Lehrerkonferenz,
10. der Ausschluss von allen Schulen einer oder mehrerer Schularten durch das zuständige Staatsministerium (Art. 88).

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P.S.

Antwort von +emfut+ am 21.05.2010, 19:09 Uhr

Korrekterweise heißt das eine wohl Verweis und das andere Schulverweis, aber scheinbar sprechen die Kinder tatsächlich von Schulverweis, wenn sie einen Verweis meinen.

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Re: Definition Schulverweis

Antwort von Häsle am 21.05.2010, 19:11 Uhr

Bei uns damals (MUC) ist erst nach 3. Verweis entschieden worden, ob man fliegt. So einfach war das aber eh nicht, weil die anderen Schulen einen ja auch nicht haben wollten. Meistens wurde damit nur gedroht, sonst wäre die Schule halbleer gewesen.
Ich hatte nur 1 Verweis (weil ich statt zum Nachmittagssport zum Werken gegangen bin; laut Lehrer ein Dummheitsverweis).
Unterhalb der Verweise gab es noch eine Art schriftlichen Tadel (das Wort dafür fällt mir nicht mehr ein). Das gab's z.B. für Hausaufgaben vergessen. Bei 3 davon wurde auch mit einem Verweis gedroht.
Während meiner Schulzeit musste wegen Verweisen nur ein einziger Schüler die Schule verlassen. Der hat aber wirklich den ganzen Tag nur Blödsinn gemacht. Es hat ewig gedauert, bis sie ein Gymnasium gefunden hatten, das ihn aufnimmt ;-)

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Re:

Antwort von Dreierbande am 21.05.2010, 19:11 Uhr

Ich bekam 1987 einen Verweis, und weil ich Niedersachse bin und war, hieß das für mich, daß ich ab da in eine andere Schule gehn mußte (jaja, jeder hat seine Leiche im Keller....ich bin heute aber ganz lieb *schwör*)

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Re: Ich ziehe den... hab noch einen für dich, emfut

Antwort von Häsle am 21.05.2010, 19:14 Uhr

Stegreifaufgabe. Tja, öfter mal was Neues, damit's nicht langweilig wird.

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noch einen :-)

Antwort von bobcat am 21.05.2010, 20:42 Uhr

Lernkontrolle

LG
bobcat

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Re: Definition Schulverweis

Antwort von vallie am 22.05.2010, 7:08 Uhr

aktuell ist auf einem bayrischen gymnasium ein verweis ein schwerer tadel.
kind1 hat 2 gelbe karten wegen kaugummikauen bekommen und als sie dann bei der gleichen lehrerin zu spät in den unterricht kam, hieß es: verweis.
bis heute ist nichts angekommen....
zu meiner zeit gab es hinweise, bekam ich einen in 13 jahren und eben auch verweise. bei drei verweisen wurde über rauswurf verhandelt.

ich bekam mal mit drei anderen weibsen einen verschärften weil wir sport geschwänzt haben und im café gesehen wurden.
kam auch nie an.

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