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Geschrieben von malwinchen am 23.05.2010, 9:58 Uhr

das wird in thüringen aber nicht so durchsetzbar sein...

in thüringen gibt es - wie unten schon öfter erwähnt wurde - keine entsprechende regelung als "kampfhundeverordnung" gibt. daher wird die abgrenzung zwischen dem von dir so preferierten dolus eventualis zur fahrlässigkeit doch vereinfacht, denn ein eventualvorsatz ist schwerer abzuleiten, wenn ein kampfhund nach dem landerecht nicht als gefährlich mit besonderen haltungsauflagen eingestuft wurde, oder? außerdem war das kind angeblich mit den tieren vertraut und sie sollen bis dato unauffällig gewesen sein. den eventualvorsatz könnte man also nur unterstellen, wenn genau diese tiere als gefährlich einzustufen gewesen wären. eine pauschale annahme der gefährlichkeit einer rasse (zumal wohl nicht mal eine reinrassigkeit vorlag) greift hier also nicht.

benedikte, generell wird die staatsanwaltschaft sicherlich das verfahren auch gegen die tante einstellen... davon kann man ausgehen, denn die tante soll selber unter schock stehen und sofort zugestimmt haben, die tiere einschläfern zu lassen (das geschah ja noch am selben abend, wie zu lesen ist). auch die uroma, welche das kind beaufsichtigt hat, wird mit sicherheit nicht zur rechenschaft gezogen werden, denn auch sie hat bei erkennen der situation sich selber in gefahr gebracht, um das kind zu retten - wenn auch leider vergeblich.

ich finde es einfach nur schlimm, dass hier großmäulig einfach einmal, ohne hintergründe zu kennen, eine vorverurteilung ausgesprochen wird. wie du sicher weißt, habe ich mich schon oft hier im forum gegen solches ausgesprochen... und in diesem falle sicherlich auch mit anknüpfungen an meine persönlichen erfahrungen. selbst jetzt, wo mehr details zu dem fall heraus kommen, ist es schwer, die eigentliche situation zu beurteilen... ich plädiere schlicht für zurückhaltung bei der verwendung von schuldzuweisungen. WIR hier werden niemals alles zu diesem fall wissen... wahrscheinlich werden selbst die direkt beteiligten nie alle details zusammen bekommen. warum maßen wir uns dann an, hier von schuld oder unschuld zu sprechen? wir können es NICHT beurteilen...

 
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