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Geschrieben von Caot am 05.06.2017, 7:02 Uhr

da wird nicht unterschieden ....... lediglich nach Rassen.....

...... und selbst da ist keine eindeutige Verneinung möglich.

Hundehaltung ist nicht verboten, darf nicht verboten oder ausgeschlossen werden, pauschal untersagt werden auch nicht. Kann man überall im Netz nachlesen. Wer etwas anderes behauptet, kann das tun, auch ein ET mit nur einer Wohnung kann das machen, ohne Formularmietvertrag, aber kein Anderer. So eine Klausel wäre rechtsunwirksam. Das ist ganz einfach.

Das Einzigste, wäre die Verknüpfung der Hubdehaltung an rechtswirksame Bedingungen.

 
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