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Geschrieben von Hubbeldubbel am 06.03.2018, 18:42 Uhr

Beachte: Es geht um Familiennamen

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=158646.html

Name Kind:
Eva Müller-Meier ist nicht zulässig. Keine Ahnung ob das vor 15 Jahren anders war.
Steht im BGB siehe Link...

 
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