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Geschrieben von Ankaba am 10.02.2020, 14:45 Uhr

Antifa

„Die verbotene Vereinigung erfüllt nach dem Inhalt der Selbstdarstellungen die gesetzlichen Voraussetzungen des Vereinsbegriffs. Bei linksunten.indymedia handelt es sich um eine Vereinigung, zu der sich beim Gründungstreffen im Jahr 2008 mehrere Personen zu dem gemeinsamen Zweck, durch den Betrieb der Internetplattform eine „linke Gegenöffentlichkeit“ herzustellen und soziale Bewegungen auch auf lokaler Ebene stärker zu vernetzen, freiwillig zusammengeschlossen haben. Die Vereinigung hat ihre Tätigkeit arbeitsteilig organisiert und die Mitglieder haben die Ergebnisse der autonom organisierten Willensbildung als für sich verbindlich akzeptiert. Die Vereinigung bestand auch im Zeitpunkt der Verbotsverfügung noch fort.“ Das dürfte bei der „Antifa“ schwierig sein, auch, so man den Begriff nicht als bloße Abkürzung für Antifaschismus sieht.

 
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