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Geschrieben von taram am 09.12.2018, 11:01 Uhr

Akuter Schimmelbefall, wohin wenden wir uns?

Du schreibst jetzt einen Brief mit Aufforderung zur Behebung des Mangels...Frist 14 Tage. Nach diesen 14 Tagen wirst du erneut einen Brief schreiben, wenn sich nichts getan hat. Hier kündigst du dann eine Mietminderung an...google, lies dich durch Netz und schau, was da so an Mietminderung für Schimmel in Betracht kommt. Auch hier wieder eine Frist von 14 Tagen. Sind diese 14 Tage verstrichen - noch einen Brief mit Ankündung der Höhe der Mietminderung. Beachte bitte..die Minderung muss auf die Nettokaltmiete erfolgen. Und gleichzeitig neue Wohnung suchen. Viel Glück

 
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