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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 12.11.2014, 16:34 Uhr

Änderung seit 2012

Aber ein halbes Jahr Biergartenarbeit zählt weder zur ersten noch zur zweiten Ausbildung. Work&Travel auch nicht. Und Au Pair nur unter gewissen Umständen.

Ich habe den subjektiven Eindruck, daß das Ganze eher komplizierter geworden ist. Die Tochter einer Bekannten wollte W&T machen und hatte tatsächlich das interessante Problem, daß sie die Ablehnung einer Uni brauchte, um das für die Krankenkasse in ein Wartesemester zu packen - sie aber mit einem Abi-Durchschnitt von 0,9 jeden Studienplatz im Universum sofort bekommen hätte. GsD hatte man im Bekanntenkreis eine ausreichende Anzahl von Steuerberatern und Juristen um einen legalen Weg zu finden, damit das arme Kind nicht unter dem Wahnsinns-Abi-Schnitt leiden mußte.

Früher war das mit dem Kindergeld auch nicht so kompliziert - fand ich zumindest. Mein damaliger Arbeitgeber, bei dem ich die Ausbildung gemacht habe, hat für alle ab dem 2. Lehrjahr (ab da lag die Ausbildungsvergütung über dem Limit) Formulare ausgegeben, wir haben auf einen Teil der Ausbildungsvergütung verzichtet und das Kindergeld wurde weiter gezahlt.

 
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