Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

von Leena  am 12.11.2014, 15:43 Uhr

Änderung seit 2012

Für Kinder bis 25 in Erstausbildung gibt es seit 2012 keine zu beachtenden Einkommensgrenzen mehr, bzw. bei Folgeausbildung darf nicht mehr als regelmäßig 20 Std./Woche gearbeitet werden.

Zumindest beim Kindergeldanspruch ist es also einfacher geworden - zumindest grundsätzlich. :-)

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.