ADHS - ADS

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Geschrieben von dana2228 am 27.11.2019, 19:33 Uhr

Schulbegleitung

Punkt 1.: Ja, die Diagnose spielt nur untergeordnet eine Rolle.
Die Lehrerin muss nur auch der Meinung sein, das es nötig ist.
Dann gibt's zwei Möglichkeiten:
Du rufst du beim JA an und lässt dich zu der Mitarbeiterin durchstellen, die dafür zuständig ist und schilderst ihr deine Situation. Diese macht ein Termin mit dir aus.

Die Schule leitet es in die Wege. Auch hier wird die Schule Kontakt zu der JA Mitarbeiterin aufnehmen.

Was dann passiert ist nicht immer gleich. In der Regel kommt die Mitarbeiterin dich und dein Kind Zuhause besuchen und/oder in der Schule.
Die Sache und du nimmt Stellung dazu und ohr bekommt die Genehmigung.
Uns hat das JA dann Kontakte von einem Sozialdienst gegeben, der I-Kräfte vermittelt. Wir haben mir den Chef ein Termin bekommen und es wurde kurz geklärt: wo sind die Probleme des Kindes, was währe die Aufgabe der Schulbegleitung und was stellen wir uns vor (lieber einen Mann/Frau.....). Nach dem Gespräch wird er dir eine Person stellen. Nach diesen 1. Kennenlernen wurden beide Seiten (Familie und Schulbegleitung) gefragt ob man sich eine Zusammenarbeit vorstellen könnte. Nach einem JA auf beiden Seiten, folgen 2 Probewochen. Danach eine kurze Nachfrage "passt das?". Und ab dann alle 6 Monate Hilfeplangespräch!

 
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