1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von schneggal am 26.05.2008, 19:51 Uhr

@tini...Nachtrag

das bayrische Kultusministerium schreibt:

Beurlaubung
(1) Schüler können in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten beurlaubt werden.


(4) Die Entscheidung trifft der Schulleiter.

und eben dieses "dringende Ausnahmefälle" ist ja eben nicht weiter beschrieben und kann im Bedarfsfall von Rektor zu Rektor eben unterschiedlich angenommen werden....das meine ich mit "Auslegungssache"

lg schneggal

 
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