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Geschrieben von cube am 06.09.2021, 8:54 Uhr

Nein, sie impliziert es

Die AP impliziert (und meint) mit dieser Aussage, dass sie hier auf Grund ihres Nachnamens aus der besonderen Klasse ausgeschlossen wird - möglicherweise hat ein Nachname gar keinen Einfluss auf die Auswahl der Schüler für diese Klasse, weil die Besonderheit gar nichts mit der Sprache zB zu tun hat? Welche Kriterien muss ein Kind denn überhaupt erfüllen für diese Klasse?

Ich habe weiter unten auch erklärt, welche Kriterien für eine Auswahl von Schülern oder auch Klassenzusammensetzung zustande kommt. Sorry, aber genau so, wie ich nicht sage "Diskrimierung kann doch gar nicht sein", bin ich auch nicht bereit zu sagen, dass natürlich eine vorliegt, wenn man nicht seine Wunschklasse bekommen hat.

Leider sagt die AP genau zur Frage bzgl. der Besonderheit der Klasse und den Kriterien gar nichts mehr.
Dabei würde mich das nach wie vor einfach interessieren, da es hier so etwas nicht gibt.
Es gibt Privatschulen, auf die man sich bewerben muss und die haben manchmal auch besondere Klassen im Sinne von Schwerpunkt musisch, sportlich etc - wobei es eigentlich eher dann der allgemeine Schwerpunkt der gesamten Schule ist.

Ich habe sogar danach gegoogelt und nichts dazu gefunden, dass es überhaupt zulässig wäre, besondere Klassen in der GS zu bilden, bei der Schüler sich bewerben müssen.

Naja, ist halt blöd - man versucht zu helfen, interessiert sich - und dann kommt nichts mehr, weil man nicht nur 100% Zustimmung bekommen hat.

 
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