Geschrieben von KatjaR am 01.02.2004, 20:02 Uhr |
Einschulungsuntersuchung Bayern
Hallo,
ich habe gerade diesen Bogen ausgefüllt. Sie dürfen die Angaben nicht weitergeben, da es der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt.
Am Ende vom ersten Absatz steht, dass die Untersuchung durchgeführt wird, um notwendige Behandlungen und Fördermaßnahmen empfehlen zu können. So gibt es z.B. eine zusätzliche Sportstunde.
Ich kenne die Untersuchung schon von meiner Tochter und ich durfte dabei bleiben.
Was erwartet Dein Mann denn für Nachteile? Im übrigen sind doch nur nach den derzeitigen Behandlungen gefragt. Wenn die Behandlung abgeschlossen ist, brauchst Du doch sowieso nichts angeben.
Gruß
Katja
- Einschulungsuntersuchung Bayern - paradies 01.02.04, 10:28
- Re: Einschulungsuntersuchung Bayern - paradies 01.02.04, 11:03
- Re: Einschulungsuntersuchung Bayern - bine* 01.02.04, 12:00
- Re: Einschulungsuntersuchung Bayern - KatjaR 01.02.04, 20:02
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