1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von birtejohanna am 18.06.2011, 15:02 Uhr

Ein 2. Wohnsitz ist doch keine Scheinadresse.

Unser Schulgesetz besagt, dass der 1. Wohnsitz eines Kindes bei der Schulvergabe zählt, d.h. ein Zweitwohnsitz bei den Großeltern rechtfertigt noch keinen Anspruch auf einen Schulplatz.

 
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